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Aktuelle Hinweise zur Fangjagd !

BeitragVerfasst: 24.02.2012, 11:04
von Jörn
durch
Landesbetrieb Wald und Holz NRW
– Obere Jagdbehörde –
Albrecht-Thaer-Str. 34
48147 Münster

Fangjagd

Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass der Betrieb oberirdisch aufgestellter Lebendfangfallen bei extremen Minustemperaturen als nicht tierschutzgerecht angesehen werden muss.
Zu den allgemein anerkannten Grundsätzen der Weidgerechtigkeit, die bei der Ausübung der Jagd zu beachten sind (§ 1 Abs. 3 BJG), gehört auch die Verhinderung von vermeidbaren Schmerzen oder Leiden des Wildes.
Personen, die gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit schwer oder wiederholt verstoßen haben, kann der Jagdschein versagt werden (§ 17 Abs. 2 Nummer 4 BJG).

Ich bitte um Kenntnisnahme und Beachtung.

Den Landesjagdverband NRW, den Ökologischen Jagdverein NRW, den Bund Deutscher Berufsjäger, Landesverband NRW, und den Jagdaufseherverband NRW habe ich mit gleicher Post angeschrieben und um Information ihrer Mitglieder gebeten.


Im Auftrag

van Elsbergen